AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Die cosmod wird im Folgenden «Agentur» genannt)
Art. 1 Form und Abschluss des Vertrages
Der Vertrag gilt als verbindlich zustande gekommen, wenn der Auftraggeber die Auf-tragsbestätigung innert 14 Tagen nach Erhalt unterzeichnet und damit zugleich dieVerbindlichkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt. Der Vertrag gilt alszustande gekommen, wenn der Auftraggeber die Bestellung der Ausarbeitung einerGestaltung aufgibt und damit zugleich die Verbindlichkeit dieser allgemeinenGeschäftsbedingungen anerkennt. Andere als die vorliegenden allgemeinen Geschäfts-bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form zwischen den Parteienvereinbart wurden. Die Agentur nimmt Ausführungsarbeiten nur aufgrund eines gültigen Vertrages/Auftragsbestätigung auf.
Art. 2 Geltung
Die nachstehenden Arbeitsgrundsätze und die einschlägigen Honorarordnungen gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur. AbweichendeBestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die Anwendung dieser Bestimmunggilt für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der Agentur gegenüber dem Kunden.
Art. 3 Treuepflicht
Die Agentur ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nachbestem Wissen und Gewissen. Agentur verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse voll-umfänglich zu wahren.
Art. 4 Präsentationen/Exposés
Agentur erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen, ausgenommen das erste Vorge-spräch (Briefing). Für die Ausarbeitung von Vorschlägen über die geplanten Aktivitätenwird die Agentur dem Auftraggeber eine Rechnung stellen. Reisekosten Kosten Dritterwerden gesondert ausgewiesen. Vom Leistungsumfang abweichende Leistungen, welchevom Kunden ausdrücklich gefordert werden, verrechnet die Agentur separat. DieVerwendung der präsentierten Vorschläge erfordert die schriftliche Zustimmung derAgentur.
Art. 5 Inhalt der Auftragsbestätigung
1. Name des Auftraggebers
2. Preis
3. Terminplanung
4. Auftragsinhalt
5. Zahlungsbedingungen
Art. 6 Zusatzaufträge
Entstehen bei einem bereits bestätigten Auftrag Zusatzaufträge, dann werden diese, sofernkeine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, nach Aufwand verrechnet.
Art. 7 Druckaufträge
Bei Druckaufträgen erhält der Kunde ein «Gut zur Ausführung» direkt von der Agentur undhat diese zu kontrollieren, zu visieren und innerhalb der gesetzten Frist der Agentur zurückzusenden. Die Agentur lehnt jede Haftung ab, wo Fehler oder Änderungswünsche vom Auftraggeber beim «Gut zur Ausführung» nicht beanstandet wurden, oder wenn derKunde das «Gut zur Ausführung» nicht rechtzeitig zurücksendet, und es dadurch zuTerminverschiebung seitens der Druckerei oder Dritter kommt.
Art. 8 Korrekturlauf
Pro Auftrag ist ein Korrekturlauf inbegriffen. Zusätzliche Autorkorrekturen werden nachAufwand verrechnet.
Art. 9 Einschneidende Änderungen/Konzeptänderungen
Einschneidende Änderungen werden nach Aufwand verrechnet. Falls der Kunde sich fürkeinen der präsentierten Vorschläge entscheidet, schuldet der Kunde der Agentur einAufwandsentschädigung im Umfang der bereits erbrachten Leistungen.
Art. 10 Haftung
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführung oder Werkzeichnungen durch denAuftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werk-zeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur. Für wettbewerbs- oder warenzeichen-rechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet die Agentur nicht.
Art. 11 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit für die Agentur. Reklamationenhinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. DieAgentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Alle vomAuftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vomDesigner unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu derenVerwendung berechtigt ist.
Art. 12 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen, graphischen Kompositionen und Werkzeichnungen werden ausschliesslichNutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentums- oder Urheberrechte übertragen. Der Kunde anerkennt ausdrücklich das alleinige geistige Eigentum der Agentur, insbesonderedas Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit der Agentur geschaffenenLeistungen (Konzepte, CI’s, CD’s, Strategien, Gestaltungsentwürfe, Texte, Bilder, grafische Arbeiten, Fotos, Etiketten, Packungen, Shopdesigns, Markenlogos, usw.). Die Agentur ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computer- oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Agentur geändert oder weitergegeben werden.
Art. 13 Nutzungsrecht
Die Nutzungsrechte der geschaffen Leistungen gehen vollumfänglich an den Kunden über, soweit dieser seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Agentur erfüllt hat.
Art. 14 Widerrechtliche Nutzung
Für den Fall einer widerrechtlichen Nutzung des geistigen Eigentums der Agentur sowie von Präsentationsvorschlägen schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF.25’000.– pro Übertretung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot derwiderrechtlichen Nutzung nicht dahin. Die Agentur ist zudem berechtigt, die wider-rechtliche Nutzung verbieten zu lassen.
Art. 15 Daten und Unterlagen
Die Agentur überlässt nach Ausführung des Auftrages dem Kunden gegen Entschädigung alle, zur Erstellung der Enddaten (Druck) benötigten Daten zur eigenen Verwaltung. Die Herausgabe von Daten und Unterlagen an den Kunden beinhaltet nicht die Freigabe vonNutzungsrechten. Die Agentur bewahrt eine Sicherungskopie der Kunden-Daten während mindestens einem Jahr auf, jedoch ist der Kunde für die sorgfältige Verwaltung seinerDaten selber verantwortlich. Bei Verlust der Daten, kann der Kunde gegenüber der Agentur keine Ansprüche auf Ersatz der Daten geltend machen. Verfügt die Agentur über eine Sicherungskopie, wird dem Kunden, auf dessen Wunsch, eine Kopie dieser Daten zurVerfügung gestellt.
Art. 16 Belegmuster
Von allen produzierten Arbeiten werden der Agentur 10–20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Die Agentur ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Art. 17 Stellvertretung/Leistung Dritter
Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen. Gegenüber Dritten handeltAgentur stellvertretend im Namen und auf Rechnung des Kunden. Soweit die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftrag-nehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Eine Haftung für dieLeistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird aus-geschlossen.
Art. 18 Vergütung
Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nut-zungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich ausfolgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Werkzeichnungshonorar
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt das Entgelt für das Copyright.
Art. 19 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist der in Rechnung gestellten Leistungen ist, sofern zwischen den Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, innert 10 Tagen rein netto.
Art. 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder un-durchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungennicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Art. 21 Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist am Sitz der Gesellschaft. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch bei jedemanderen zuständigen Gericht zu belangen.
cosmod 2009
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